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   VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17.TR   

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VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17.TR (https://dejure.org/2017,102739)
VG Trier, Entscheidung vom 21.04.2017 - 5 L 2807/17.TR (https://dejure.org/2017,102739)
VG Trier, Entscheidung vom 21. April 2017 - 5 L 2807/17.TR (https://dejure.org/2017,102739)
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  • VG Göttingen, 17.10.2013 - 2 B 844/13

    Abschiebungsanordnung; Bestimmtheit; Dublin-Verfahren; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Vorliegend kann die Kammer nicht erkennen, dass die bestehende Vermutung dafür, dass der Antragstellerin in Schweden ein ordnungsgemäßes Asylverfahren zuteilwird und daher Schweden für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist, widerlegt wäre (vgl. insoweit auch VG Ansbach, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - AN 14 S 15.50532 - mit weiteren Nachweisen, VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2015 - 8 K 364/15 - ,VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Februar 2 0 1 4 - 5 B 12/14 -, VG München, Beschluss vom 24. Januar 2014 - M 4 S 14.30061 - VG Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2 0 1 3 - 2 B 844/13 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • VG München, 24.01.2014 - M 4 S 14.30061

    Asylrecht Afghanistan; "Dublin-Verfahren"; Mutter und Schwester in Deutschland;

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Vorliegend kann die Kammer nicht erkennen, dass die bestehende Vermutung dafür, dass der Antragstellerin in Schweden ein ordnungsgemäßes Asylverfahren zuteilwird und daher Schweden für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist, widerlegt wäre (vgl. insoweit auch VG Ansbach, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - AN 14 S 15.50532 - mit weiteren Nachweisen, VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2015 - 8 K 364/15 - ,VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Februar 2 0 1 4 - 5 B 12/14 -, VG München, Beschluss vom 24. Januar 2014 - M 4 S 14.30061 - VG Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2 0 1 3 - 2 B 844/13 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-695/15

    Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Da nämlich sowohl die EU-Grundrechte-Charta als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Schweden ebenso wie in Deutschland rechtsverbindlich ist, ist die Antragstellerin gehalten, bei eventuellen Verstößen der dortigen Behörden gegen sich aus den genannten Normen ergebende Ansprüche auf Achtung der Menschenwürde um Rechtsschutz vor nationalen oder gegebenenfalls europäischen Gerichten nachzusuchen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 PPU -, juris).
  • VG Ansbach, 30.12.2015 - AN 14 S 15.50532

    Systemischer Mangel, Schweden, Abschiebungsanordnung, Georgier

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Vorliegend kann die Kammer nicht erkennen, dass die bestehende Vermutung dafür, dass der Antragstellerin in Schweden ein ordnungsgemäßes Asylverfahren zuteilwird und daher Schweden für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist, widerlegt wäre (vgl. insoweit auch VG Ansbach, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - AN 14 S 15.50532 - mit weiteren Nachweisen, VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2015 - 8 K 364/15 - ,VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Februar 2 0 1 4 - 5 B 12/14 -, VG München, Beschluss vom 24. Januar 2014 - M 4 S 14.30061 - VG Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2 0 1 3 - 2 B 844/13 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2015 - 8 K 364/15

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers nach Schweden

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Vorliegend kann die Kammer nicht erkennen, dass die bestehende Vermutung dafür, dass der Antragstellerin in Schweden ein ordnungsgemäßes Asylverfahren zuteilwird und daher Schweden für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist, widerlegt wäre (vgl. insoweit auch VG Ansbach, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - AN 14 S 15.50532 - mit weiteren Nachweisen, VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2015 - 8 K 364/15 - ,VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Februar 2 0 1 4 - 5 B 12/14 -, VG München, Beschluss vom 24. Januar 2014 - M 4 S 14.30061 - VG Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2 0 1 3 - 2 B 844/13 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Systemische Mängel sind demnach (nur) solche Mängel, die bereits im System selbst angelegt sind und von denen Asylbewerber oder bestimmte Gruppen von Asylbewerbern deshalb nicht zufällig und im Einzelfall, sondern vorhersehbar betroffen sind, oder aber tatsächliche Umstände, die dazu führen, dass ein in der Theorie nicht zu beanstandendes Aufnahmesystem faktisch in weiten Teilen funktionsunfähig wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10656/13.OVG - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12 - nur damit entgegentreten, dass sie substantiiert systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Schweden geltend machen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass sie tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden, und die zugunsten Schwedens streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Dabei hat das Gericht vorrangig die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache erhobenen Klage zu prüfen, wobei es zu einer über die Rechtmäßigkeitsprüfung hinausgehenden weitergehenden Einzelfallbetrachtung aufgrund der kraft Gesetzes bestehenden sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides der Antragsgegnerin grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten ist, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung der sofortigen Vollziehbarkeit ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris).
  • VG Osnabrück, 19.02.2014 - 5 B 12/14

    Dublin II VO; Fristenregelung; Grundrechtsverletzung; Subjektive Rechte;

    Auszug aus VG Trier, 21.04.2017 - 5 L 2807/17
    Vorliegend kann die Kammer nicht erkennen, dass die bestehende Vermutung dafür, dass der Antragstellerin in Schweden ein ordnungsgemäßes Asylverfahren zuteilwird und daher Schweden für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist, widerlegt wäre (vgl. insoweit auch VG Ansbach, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - AN 14 S 15.50532 - mit weiteren Nachweisen, VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2015 - 8 K 364/15 - ,VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Februar 2 0 1 4 - 5 B 12/14 -, VG München, Beschluss vom 24. Januar 2014 - M 4 S 14.30061 - VG Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2 0 1 3 - 2 B 844/13 -, alle veröffentlicht bei juris).
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